Mit Weitsicht aus der Wohnungskrise

Der neue Senat steht wohnungspolitisch vor gewaltigen Aufgaben. Nötig sind gleichzeitige Reformen von Bund und Land.

Ein Beitrag von Eberhard von Einem

Kaum ist der Berliner Senat im Amt, bestätigt sich, wie groß die wohnungspolitischen Herausforderungen sind – wegen der zu begrüßenden klimapolitischen Neuausrichtung, aber auch bei klassischen sozialen Kernaufgaben. Sie verlangen fraktions- und ressortübergreifende Lösungen sowie die Kooperation mit dem neuen Bundesbauministerium. Um die anstehenden Herkulesaufgaben zu meistern, sind koordinierte Weichenstellungen von Bund und Land notwendig. Sie zu formulieren und umzusetzen ist ein Imperativ, nachdem die Wähler am 26. September 2021 nicht nur für neue Koalitionen stimmten, sondern in Berlin mit eindeutigem Ergebnis die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände befürworteten. Der Handlungsdruck steigt. Vor dem Hintergrund wohnungspolitischer Fehlentscheidungen wird der Grad der teils an Verzweiflung grenzenden Stimmung in Teilen der Bevölkerung erkennbar. Das Votum ist als wohnungspolitische Misstrauenserklärung zu verstehen – eine unmissverständliche Aufforderung, endlich kompetent zu handeln, um das Patt aus Nichtstun des Bundes und illusionären Versprechungen des Senats zu beenden.

Die Probleme des aus den Fugen geratenen Wohnungsmarktes sind hinreichend beschrieben. Unisono wird geklagt, es werde zu wenig gebaut; das Angebot genüge nicht annähernd dem Bedarf. Mehr und mehr Mietwohnungen würden in Eigentum umgewandelt oder gleich so geplant. Landauf, landab steigen Mieten im oberen wie unteren Segment. Längst gibt es eine Spaltung des Wohnungsmarktes in ein teures Top- und ein vernachlässigtes unteres Segment. Hier wird zwar neu gebaut, dort aber kaum. Neue Wohnungen für hohe Einkommen helfen Haushalten mit unterdurchschnittlichen Einkommen nicht. Die stillschweigend unterstellten Sickereffekte funktionieren nicht. Am unteren Ende spitzt sich die Knappheit bezahlbarer Wohnungen dramatisch zu. Insbesondere umziehende Haushalte stoßen auf ein ausgetrocknetes Angebot freier, bezahlbarer Mietwohnungen.

Was fehlt, sind ausgefeilte Lösungen. Alle Parteien beschwören das gleiche Ziel, wollen mehr bezahlbaren Wohnraum. Offen bleibt, wie dies in der Praxis gelingen kann. Sobald nach konkreten, machbaren Lösungen gefragt wird, öffnet sich ein Ideenvakuum. Es fehlt an strategischen Konzepten, wie der wohnungspolitische Knoten mit mehreren ineinander greifenden Reformen auf Landes- und Bundesebene gelöst werden kann. Statt realistischer Vorschläge bleiben Vorstellungen vage und budgetär unabgesichert, während sich Statements der Verbände zu stereotypen Floskeln verhärtet haben.

Mieten der Bestandswohnungen

Drei Optionen könnten helfen, die Belastung der Mehrheit der Mieter erträglicher zu machen. Die geplante Anhebung des Mindestlohns dürfte es zahlreichen Haushalten erleichtern, gestiegenen Mieten zu schultern. Zudem sollte erwogen werden, Wohngeld wieder zu einer echten Säule sozialer Mietenpolitik zu machen, statt es bis zur Bedeutungslosigkeit zu stutzen. Ferner steht eine Verschärfung des Mietwucherparagrafen an, um schwarze Schafe zu zwingen, ihre Machtstellung als Vermieter nicht zu missbrauchen und sich an die im Grundgesetz verankerte Sozialpflichtigkeit zu halten. Statt alle Vermieter zu belasten, sind selektive Sanktionen rechtsstaatlich angezeigt.

Die Politik hat sich darauf kapriziert, das Mietrecht in den Blick zu nehmen, um den Anstieg der Mieten im Bestand rechtlich zu begrenzen. Das Mietrecht ist allerdings Bundesrecht. Es ist ein komplexes System der Regulierung gegensätzlicher Vermieter- und Mieterinteressen im Rahmen der Sozialpflichtigkeit, das vom Bundesgesetzgeber normiert und von Gerichten in hunderten Entscheidungen austariert wird: Mietobergrenzen, Mietpreisbremse, Kündigungsschutz, Kappung der Umlagen nach Modernisierung. Der Handlungsspielraum der Landespolitik ist limitiert, was Berlin lange nicht wahrhaben wollte. Der Senat kann nur nachjustieren und begrenzt eigene Initiativen ergreifen: Milieuschutzgebiete, Zweckentfremdungsverbote, Einschränkung der Vermietung von Ferienwohnungen und Erschwerungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Berlin wollte sich damit aber nicht begnügen. Das Abgeordnetenhaus beschloss 2020 den sogenannten Mietendeckel, die Bezirke nutzten das Vorkaufsrecht. Mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel vom April 2021 sowie des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht vom November 2021 wurde dem Senat vor Augen geführt, dass er vor einem Scherbenhaufen steht. Er hatte bei Bürgern unhaltbare Erwartungen zu sinkenden Mieten geweckt und seine Kompetenzen überschätzt. Berlin hatte sich auf juristisch dünnes Eis gewagt und ist eingebrochen. Damit hat der abgewählte Senat ein beispielloses Chaos verursacht. Nicht nur hebelte Berlin mit dem Mietendeckel die Mietpreisbremse des Bundes aus, die Stadt eröffnete auch die Möglichkeit, Mieten nachträglich zu senken, sobald Obergrenzen überschritten werden. In Folge gingen die Bauanträge und Bauaufträge zurück.

Der Mietendeckel ist inzwischen Geschichte. Anders das Vorkaufsrecht, das überleben dürfte, denn die neue Bundesbauministerin kündigte eine verbesserte Rechtsgrundlage an. Offen bleibt die Frage, ob es zu einem zweiten Versuch kommt, einen bundesweiten Mietendeckel einzuführen. Das ist nicht ausgeschlossen. Er könnte im zweiten Anlauf als bundesweites Gesetz in veränderter Fassung (etwa ohne die verfassungsrechtlich unzulässige nachträgliche Mietenabsenkung) für Städte mit angespannter Wohnungslage erneut beschlossen werden. Das BVerfG ließ eine Tür offen.

Sozialer Mietwohnungsbau

Die Jahre 2000 bis 2021 zeigen, dass die Prinzipien der Gemeinnützigkeit wiederbelebt werden sollten, um mehr Sozialwohnungen zu bauen und die Nöte der unteren Hälfte der Haushalte in den Griff zu bekommen. Dazu ist der gemeinnützige soziale Mietwohnungsbau unter Bedingungen des 21. Jahrhunderts quasi neu zu erfinden. Eine Aufgabe, der sich das Bundesbauministerium verschrieben hat, nachdem die Politik es über zwei Jahrzehnte weitgehend tatenlos hinnahm, den schrumpfenden Bestand geförderter Sozialwohnungen nach Auslaufen der Mietbindungen durch Neubauten wieder aufzufüllen. Nur wenn es gelingt, das Angebot an Sozialwohnungen deutlich auszuweiten, kann eine Entspannung im unteren Marktsegment erwartet werden. Um mehr gemeinnützige Sozialwohnungen zu bauen, müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

Bodenpolitik

Sie ist vorrangig, da Bodenpreise mit bis zu 50 Prozent bei den Erstellungskosten zu Buche schlagen, und sollte gemäß dem Grundgesetz so gestaltet werden, dass Grund und Boden an eine dem Allgemeinwohl verpflichtete Verfügung und Nutzung gebunden wird. Dass der Aufbau von Bodenfonds und damit die Vergabe kommunaler Flächen nur noch zur Verpachtung ein wünschenswertes Ziel ist, bedarf nicht der Begründung. In den 1970er Jahren war die Bodenfrage schon einmal Gegenstand parlamentarischer Beratungen. 1976 scheiterten die Pläne einer „großen Bodenreform“ an den Machtverhältnissen. Auch heute lassen schwammige Schlussfolgerungen der Baulandkommission von 2019 und fehlende verbindliche Koalitionsvereinbarungen der neuen Regierung wenig Hoffnung auf Änderung erkennen. Rechtlichen Hürden sind hoch.

Einstweilen ist deshalb auf die „kleine Bodenreform“ abzustellen, denn das BauGB enthält Regelungen, mit denen Bodenverfügbarkeit und Baulandpreise zumindest örtlich in den Griff zu bekommen sind. Da es sich um geltendes Recht handelt, besitzt Berlin ein wirkungsvolles Instrumentarium, Areale als städtebauliche Entwicklungsgebiete festzulegen, Bodenpreise einzufrieren, Vorkaufsrechte auszuüben, punktuelle Enteignungen durchzusetzen, Ausgleichsbeträge zu erheben und städtebauliche Entwicklungen zu steuern, ohne dass es neuer Gesetze bedarf. Von diesen Instrumenten wird, obwohl vorhanden, kaum Gebrauch gemacht.

Aber auch sonst gibt es ungenutzte Möglichkeiten aktiver Bodenvorratspolitik nach dem Vorbild Ulms, Münsters, Hamburgs, Basels oder Wiens. Diese wohlhabenden Städte setzen seit Jahrzehnten konsequent darauf, kommunale Grundstücke für soziales Wohnen und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Zweifelhaft allerdings ist, ob diese Option auch in ärmeren Städten wie Berlin umsetzbar ist. Da Berlin seinen kommunalen Besitz in den 2000er Jahren teilweise privatisierte, dürfte die Stadt heute schwerlich in der Lage sein, ihre kommunalen Bestände an baureifem Grund und Boden wieder auf das alte Niveau aufzustocken.

Bauvorschriften vereinfachen

Zu empfehlen ist, in der Landesbauordnung selektive Ausnahmeregelungen zuzulassen, um den Bau von Sozialwohnungen mit einfacheren Standards ohne Verluste bei Gestaltung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu ermöglichen. Angesprochen sind damit innovative Architekten, die sich anknüpfend an den Siedlungsbau der 1920er Jahre darauf spezialisieren, gemeinnützige, ökologische Wohnanlagen zu planen. Mehrfach, zuletzt durch die Baukostensenkungskommission 2016, wurden Vorschläge zur Vereinfachung und Eindämmung überregelter Bauvorschriften vorgelegt – aber nicht umgesetzt. Stattdessen kommen immer neue Vorschriften hinzu, nicht zuletzt zum Schutz von Umwelt und Klima. Sie sind im Einzelnen begründet und sinnvoll, treiben aber in der Summe die Kosten. Empfehlungen der Kommission aufgreifend sollte Berlin einen neuen Vorstoß wagen, Bauvorschriften, DIN-Normen und Verwaltungsrichtlinien daraufhin abwägend zu reformieren, ob alle Bestimmungen heute noch sinnvoll und erforderlich sind und welche Verfahren vereinfacht werden könnten, ohne Anforderungen von Klimaschutz und Gestaltung zu gefährden.

Direkte Förderung

Finanzielle Anreize sind unerlässlich, um das Ziel zu erreichen, in Berlin 10 000 Sozialwohnungen pro Jahr zu bauen. Ohne ausreichende direkte Fördermittel kann Berlin, unterstützt vom Bund, seine gemeinnützigen Neubauziele nicht verwirklichen. Historisch waren Zinssubventionen des I. und II. Förderwegs Eckpfeiler sozialer Wohnungspolitik. Sie sind zu Recht in Misskredit geraten (Neue Heimat, Bankenskandal). Zudem ist zu bedenken: Private Bauträger wie kommunale Wohnungsunternehmen lehnen inzwischen zinsverbilligte öffentliche Darlehn weitgehend ab, weil diese angesichts ohnehin niedriger Hypothekenzinsen keinen Anreiz mehr versprechen, die damit verbundenen Auflagen zu kompensieren. Erfahrung zeigt: Öffentliche Förderangebote alter Art verpuffen; sie werden nicht abgerufen und bleiben ohne Wirkung.

Neue Förderprogramme für gemeinnützigen Wohnungsbau sollten nicht als Kopie alter Praktiken ins Werk gesetzt werden. Sie müssen so gestaltet werden, dass Misswirtschaft und Fehlbelegungen vorgebeugt wird. Es wird darauf ankommen, neue Fördermodelle zu „erfinden“ und sie missbrauchssicher zu gestalten. Denn ohne intelligentere Fördermodalitäten sind keine zusätzlichen Wohnungen mit bezahlbaren Mieten zu erwarten. Zu prüfen sind etwa inversiv bemessene einmalige Zuschüsse mit zeitlich unbegrenzter Mietpreisbindung sowie Ankauf von steuerbegünstigten Belegungsbindungen zu reduzierten Mieten, wie kürzlich in einer Studie für die Friedrich- Ebert-Stiftung empfohlen.

Mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind die „Schmerzgrenzen“ bei Investitionsentscheidungen auszuloten, um nachzuweisen, unter welchen Kosten- und Förderbedingungen Sozialwohnungen für maximal 7 Euro/qm netto kalt realisierbar sind. Berlin sollte sich darauf einstellen, dass mit einem wohnungspolitischen Budget von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu rechnen ist. Die finanzielle Ausstattung neuer Programme des sozialen Mietwohnungsbaus in dieser Größenordnung dürfte allerdings – realistisch betrachtet – auch in den kommenden Jahren ein Engpass bleiben angesichts konkurrierender Ansprüche von Klimapolitik, Infrastrukturausbau, Verkehrswende, Schulen oder Coronahilfen.

Steuerrecht

Lässt sich das Steuerrecht für soziale Ziele nutzen? Zum einen meldet die EU Widerstand an, sollten Körperschaftsnachlässe eingeführt werden; zum anderen stoßen Vorstellungen, steuerliche Abschreibungssätze kleinräumlich differenziert einzusetzen, auf Bedenken. Bisher ist nicht möglich, diese auf Stadtgebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu beschränken. Das Steuerrecht kennt keine räumliche Feinsteuerung. Stets gilt der Grundsatz, dass das Steuerrecht bundesweit einheitlich zu gelten habe. Zulässig wäre aber eine andere Fokussierung: erhöhte Abschreibungsregeln ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen mit dauerhafter Bindung. Das wäre ein effektiver Hebel zur indirekten Förderung des Baus von Sozialwohnungen. Eine weitere Option zur Erschließung zusätzlicher Finanzquellen bietet das Erbschaftssteuerrecht. Der Bundestag könnte bei der Erbschaftssteuer ansetzen, um den Bau preisgebundener Sozialwohnungen anzuregen.

Zusammenfassung

Mit den genannten Punkten sind einige der Hausaufgaben des neuen Senats umrissen. Um die Wohnungspolitik aus ihrer Lethargie zu erwecken, braucht es vorurteilsfreie, überparteilich getragene strategische Konzepte auf wissenschaftlicher Grundlage. Das Thema ist zu wichtig und sollte nicht länger zerredet werden. Mit der Aufstockung der öffentlichen Haushalte ist es nicht getan. Entscheidend sind gemeinsame Reformen auf mehreren Feldern, um die Weichen auf Bundes- wie Landesebene synchron zu stellen und dies in mehreren miteinander verflochtenen Politikfeldern umzusetzen – selbstverständlich nach Abwägung sozialer, klimapolitischer, ökologischer und anderer nachhaltiger Ziele. Berlin hat als Land nur begrenzte Möglichkeiten. Wünschenswert ist deshalb ein synergetisches Zusammenwirken von Landes- und Bundespolitik, um mehrere Reformen aufeinander abzustimmen und zeitgleich in Kraft zu setzen. Einzelmaßnahmen versprechen keine Lösung. Nur das langfristig angelegte synchrone Drehen an mehreren Stellschrauben verspricht Besserung.

Der Autor war Professor für Stadt- und Regionalökonomie an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Soziale Wohnungs- und Bodenpolitik“ des Werkbunds Berlin. Von ihm sind erschienen: „Wohnen – Markt in Schieflage – Politik in Not“ und „Wohnungen für Flüchtlinge“ (Verlag Springer VS).

Dieser Artikel erschien wortgleich am 8. Januar 2022 im Tagesspiegel.

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Presseerklärung Allianz für einen neuen Mühlendamm

Am 17. April 2019 gab die Allianz für einen neuen Mühlendamm, der auch das Bürgerforum Berlin e.V. angehört, die folgende Presseerklärung heraus:

Autogerecht für alle Ewigkeit?

Gegen eine Erneuerung der stadtzerstörenden Autobahnbrücke – für einen menschlichen Mühlendamm…

Über 50 Jahre Jahre nach der epochemachenden Kritik von Jane Jacobs, Lewis Mumford, Wolf Jobst Siedler und Alexander Mitscherlich an der Unwirtlichkeit unserer gemordeten Städte ist der autogerechte Städtebau so lebendig und aktuell wie damals in den 1960er Jahren. Auch in der Berliner Mitte: Der Senat plant am Mühlendamm, der ältesten Brücke über die Spree, eine Wiederholung und damit eine Prolongierung der bestehenden Stadtautobahnbrücke. Dabei handelt es sich beim Mühlendamm um die Gründungsvoraussetzung Berlins und zugleich das wichtigste Verbindungsglied zwischen den Stadtkernen Kölln westlich und Berlin östlich der Spree.

Demo gegen den autogerechten Ausbau der Mühlendammbrücke. 7.9.2019, Changing Cities

Demo gegen den autogerechten Ausbau der Mühlendammbrücke. 7.9.2019, Changing Cities

Wir haben als Allianz für einen neuen Mühlendamm Anfang März 2019 einen Brief an die Senatorin für Verkehr, Frau Regine Günther, und an die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Katrin Lompscher, gerichtet, in dem wir um die Überarbeitung der Pläne zum neuen Mühlendamm baten. Ermuntert haben uns Äußerungen von Frau Günther, den Autoverkehr in der Innenstadt zu reduzieren. Die Tatsache, dass auch im Koalitionsvertrag eine verkehrsberuhigte Mitte in Aussicht gestellt wird und die anstehende Neuaufteilung der Verkehrsflächen am Molkenmarkt ließen Einiges erhoffen. Da es sich nicht um ein reines Verkehrsprojekt sondern um ein städtebauliches Vorhaben höchsten Ranges handelt, baten wir um ein Gesprächstermin, einen Runden Tisch, an dem alle Beteiligten, auch das Bundeswasserstraßenamt beteiligt sind. Obwohl wir in den Medien ein breites Echo fanden, haben beide Verwaltungen bis heute nicht geantwortet. Anfang April 2019 wurde über die Presse beiläufig mitgeteilt, dass die Verkehrssenatorin die Ausschreibung für die Mühlendamm-Brücke, entgegen ihren eigenen Ankündigungen, ohne Veränderung in der vollen menschenfeindlichen Autobahnbreite auf den Weg gebracht hat.

Demo gegen den autogerechten Ausbau der Mühlendammbrücke. 7.9.2019, Changing Cities

Demo gegen den autogerechten Ausbau der Mühlendammbrücke. 7.9.2019, Changing Cities

In der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geleiteten Stadtwerkstatt wurde im Projektraum am 30.01.2019 für den Mühlendamm festgehalten (siehe Protokoll auf der Webseite):

Die Teilnehmenden erarbeiten Nutzungsprofile für neun identifizierte Potentialorte:

 1. Mühlendamm

Geschätztes Potential: Hoch

Motto: „Der neue Mühlendamm verbindet Kreativräume, ermöglicht Präsentation, Begegnung und Aussicht“

Was braucht dieser Ort? „Aussicht auf Kultur / Begegnungs- und Erlebnisbrücke / -> keinen Autoverkehr“

Obwohl hier ein Bedürfnis der Bürger nach einer nutzbaren, menschenfreundlichen Brücke, einem Aufenthaltsort mit weniger Autoverkehr formuliert wurde (wie auch übrigens in Leitlinie 7 der 10 Bürgerleitlinien “die Mitte wird verkehrsberuhigt”) hat das scheinbar keine Auswirkungen auf die Verkehrsplanung, da die Ressorts getrennt sind.  

Aus diesem Grund möchten wir unser ressortübergreifendes Gesprächsangebot erneuern und am 16. Mai 2019, 20:00 zur Offenen Werkstatt in die Stadtwerkstatt einladen zu einem Anlaufgespräch, wie in der Sache weiter verfahren werden kann und die versprochene Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe ihrem Anspruch gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Tobias Nöfer – Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin e.V. seit 1824
Jens Wieseke – Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
Annette Ahme, Hubertus Müller – Berliner Historische Mitte e.V.
Dr. Benedikt Goebel – Bürgerforum Berlin e.V.
Volker Hobrack – Bürgerverein Luisenstadt e.V.
Tilmann Heuser – BUND Berlin e.V.
Prof. Dr. Harald Bodenschatz – Council for European Urbanism Deutschland C.E.U.D.
Prof. Dr. Wolfgang Sonne – Deutsches Institut für Stadtbaukunst e.V., Dortmund
Andreas Volkmann – Forum Stadtbild Berlin e.V.
Roland Stimpel – Fuss e.V.
Gerhard Hoya – Gesellschaft Historisches Berlin e.V.
Wolfgang Severin – Initiative Bundesplatz e.V.
Dr. Peter Bahl – Landesgeschichtliche Vereinigung für die Mark Brandenburg – e.V. gegr. 1884
Vinzenz v. Feilitzsch, Lutz Mauersberger – Planungsgruppe Stadtkern
Dr. Manfred Uhlitz – Verein für die Geschichte Berlins e.V. gegr. 1865
Tim Heide – werkbund berlin e.V.

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Ausstellung “Unbekannte Mitte”

Eine Ausstellung des Bürgerforums Berlin e.V. in Kooperation mit dem Berlin-Mitte-Archiv.

Im Berliner Stadtkern, dem Ursprungsort der heutigen Metropole, erinnert nur wenig an deren 800jährige Geschichte. Bis auf einige wenige Denkmale, die die Kriegszerstörungen und späteren Abrisswellen überstanden haben, gibt es kaum Zeugnisse des historischen Stadtgefüges. Die dichte Bebauung im Stadtkern war ebenso charakteristisch wie die sich dazwischen ergebenden Straßen und Plätze – mal schmaler, mal breiter. Eine Abfolge von verschiedensten Stadträumen, die entweder intensiv geschäftig genutzt wurden, wie die König- (heute Rathaus-) oder Gertraudenstraße oder eher einen ruhigen Charakter hatten, wie die vornehme Klosterstraße. Auch enge Gassen, wie die Siebergasse oder die berühmte Sperlingsgasse in Alt-Kölln gehörten dazu.

Zentrale Punkte waren die mittelalterlichen Marktplätze Molkenmarkt, Neuer Markt und Köllnischer Fischmarkt, die sich mittlerweile durch Geschäfte, Hotels und Kaufhäuser zu quirligen Stadtplätzen entwickelt hatten. Der Spittelmarkt und der Hausvogteiplatz, die auf ehemaligen Festungsbastionen entstanden, waren Orte mit sehr geschäftigem Charakter, die aber dennoch eine Gestaltung mit Bäumen und Brunnen aufwiesen.
Der Schloßbezirk mit dem weitläufigen Schloßplatz, der Schloßfreiheit und dem großzügigen Lustgarten stellen eine Ausnahme dar und hatten von je her auch andere Funktionen als die Plätze der bürgerlichen Stadt. Der Lustgarten war die grüne Lunge des Stadtkerns.

Der Mühlendamm mit seiner imposanten Bebauung und der ungewöhnlichen Kreuzung mit der Fischerbrücke über der Spree, die Friedrichsgracht und die Burgstraße zeigen, dass auch an Spree und Spreekanal hochwertige Stadträume existierten, an denen Bauwerke namhafter Architekten standen.

Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges war der Stadtgrundriss zwar noch erhalten, wurde bei den Wiederaufbauarbeiten aber weitestgehend ignoriert. Es entstanden der große Freiraum am Fernsehturm mit Abmessungen von 250 x 700 Meter und die autobahnähnliche Verkehrsschneise zwischen Spittelmarkt und Alexanderplatz mit Breiten zwischen 54 und 250 Meter. Es existiert keine Abfolge von differenzierten Stadträumen mehr, sondern eher ein amorph um die bestehende Bebauung wabernder offener Raum, teilweise, wie am Fernsehturm, gestaltet, in den meisten Fällen aber als Restflächen an Straßen, Parkplätze und Abstandsgrün. Der Zugewinn an unbebauten Flächen durch die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg und die Abbrüche der Nachkriegszeit beträgt mehr als 200.000 Quadratmeter, davon sind jedoch weniger als die Hälfte qualifizierte Grünflächen.

Die Planungen für eine behutsame Nachverdichtung im Stadtkern sollten sich am historischen Stadtgrundriss orientieren. Insbesondere die für eine gute Wohnqualität wichtige Differenzierung zwischen öffentlichen Straßen- und Platzräumen und der Privatheit der Höfe sollte im Vordergrund stehen. Die Wiedergewinnung der für Berlin prägenden Stadträume, darunter die drei Marktplätze außerdem die Gertrauden-, Spandauer- und Rathausstraße sowie Mühlendamm und Friedrichsgracht sollte in den Fokus gerückt werden. Nur so kann es gelingen eine identitätsstiftende Gestaltung sowohl der zukünftigen Stadträume als auch der neu zu errichtenden Einzelgebäude zu erreichen.
Die Ausstellung geht auf Entdeckungsreise zu historischen Stadträumen und zeigt in der Gegenüberstellung den heutigen Zustand des gleichen Ortes. Sie versteht sich als Beitrag zur Diskussion um die Alte Mitte. Wiedergewinnungs-Potentiale bei der Neugestaltung des Berliner Stadtkerns werden erkennbar. Die Ausstellung wendet sich an alle planerisch Verantwortung Tragende, vor allem aber auch an die Berliner und alle Zugezogene, und lädt dazu ein, die unbekannte Mitte kennen und lieben zu lernen.

Lutz Mauersberger / Dr. Benedikt Goebel

Ort:
Stadtwerkstatt
Karl-Liebknecht-Straße 11
10178 Berlin

Öffnungszeiten:
25. April 2019 – 27. Mai 2019
Montag 14-18 Uhr
Donnerstag 18-21 Uhr
Sowie nach Absprache, auch am Wochenende

Eintritt frei

Vortrag in der Ausstellung:
23. Mai 2019 | 18 Uhr,
›Als Fußgänger unterwegs in der Berliner Altstadt 1922-1933‹

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Ausstellung Unbekannte Mitte

Im Berliner Stadtkern, dem Ursprungsort der heutigen Metropole, erinnert nur wenig an deren 800jährige Geschichte. Bis auf einige wenige Denkmale, die die Kriegszerstörungen und späteren Abrisswellen überstanden haben, gibt es kaum Zeugnisse des historischen Stadtgefüges. Die dichte Bebauung im Stadtkern war ebenso charakteristisch wie die sich dazwischen ergebenden Straßen und Plätze – mal schmaler, mal breiter. Eine Abfolge von verschiedensten Stadträumen, die entweder intensiv geschäftig genutzt wurden, wie die König- (heute Rathaus-) oder Gertraudenstraße oder eher einen ruhigen Charakter hatten, wie die vornehme Klosterstraße. Auch enge Gassen, wie die Siebergasse oder die berühmte Sperlingsgasse in Alt-Kölln gehörten dazu.

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Zentrale Punkte waren die mittelalterlichen Marktplätze Molkenmarkt, Neuer Markt und Köllnischer Fischmarkt, die sich mittlerweile durch Geschäfte, Hotels und Kaufhäuser zu quirligen Stadtplätzen entwickelt hatten. Der Spittelmarkt und der Hausvogteiplatz, die auf ehemaligen Festungsbastionen entstanden, waren Orte mit sehr geschäftigem Charakter, die aber dennoch eine Gestaltung mit Bäumen und Brunnen aufwiesen.

Der Schloßbezirk mit dem weitläufigen Schloßplatz, der Schloßfreiheit und dem großzügigen Lustgarten stellen eine Ausnahme dar und hatten von je her auch andere Funktionen als die Plätze der bürgerlichen Stadt. Der Lustgarten war die grüne Lunge des Stadtkerns.

Der Mühlendamm mit seiner imposanten Bebauung und der ungewöhnlichen Kreuzung mit der Fischerbrücke über der Spree, die Friedrichsgracht und die Burgstraße zeigen, dass auch an Spree und Spreekanal hochwertige Stadträume existierten, an denen Bauwerke namhafter Architekten standen.

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Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges war der Stadtgrundriss zwar noch erhalten, wurde bei den Wiederaufbauarbeiten aber weitestgehend ignoriert. Es entstanden der große Freiraum am Fernsehturm mit Abmessungen von 250 x 700 Meter und die autobahnähnliche Verkehrsschneise zwischen Spittelmarkt und Alexanderplatz mit Breiten zwischen 54 und 250 Meter. Es existiert keine Abfolge von differenzierten Stadträumen mehr, sondern eher ein amorph um die bestehende Bebauung wabernder offener Raum, teilweise, wie am Fernsehturm, gestaltet, in den meisten Fällen aber als Restflächen an Straßen, Parkplätze und Abstandsgrün. Der Zugewinn an unbebauten Flächen durch die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg und die Abbrüche der Nachkriegszeit beträgt mehr als 200.000 Quadratmeter, davon sind jedoch weniger als die Hälfte qualifizierte Grünflächen.

Die Planungen für eine behutsame Nachverdichtung im Stadtkern sollten sich am historischen Stadtgrundriss orientieren. Insbesondere die für eine gute Wohnqualität wichtige Differenzierung zwischen öffentlichen Straßen- und Platzräumen und der Privatheit der Höfe sollte im Vordergrund stehen. Die Wiedergewinnung der für Berlin prägenden Stadträume, darunter die drei Marktplätze außerdem die Gertrauden-, Spandauer- und Rathausstraße sowie Mühlendamm und Friedrichsgracht sollte in den Fokus gerückt werden. Nur so kann es gelingen eine identitätsstiftende Gestaltung sowohl der zukünftigen Stadträume als auch der neu zu errichtenden Einzelgebäude zu erreichen.

Die Ausstellung geht auf Entdeckungsreise zu historischen Stadträumen und zeigt in der Gegenüberstellung den heutigen Zustand des gleichen Ortes. Sie versteht sich als Beitrag zur Diskussion um die Alte Mitte. Wiedergewinnungs-Potentiale bei der Neugestaltung des Berliner Stadtkerns werden erkennbar. Die Ausstellung wendet sich an alle planerisch Verantwortung Tragende, vor allem aber auch an die Berliner und alle Zugezogene, und lädt dazu ein, die unbekannte Mitte kennen und lieben zu lernen.

Flyer zur Ausstellung …

Lutz Mauersberger / Dr. Benedikt Goebel 

Ort:
Podewil
Klosterstraße 68
10179 Berlin

Öffnungszeiten:
27.11.2018-25.1.2019

Montag 09:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr
Samstag – Sonntag geschlossen

Eintritt frei

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Versagt die Wohnungspolitik im Angesicht der Flüchtlingswelle?

Die große Zahl der Geflüchteten, die seit dem Herbst 2015 nach Deutschland gekommen sind, stellt aktuell und perspektivisch den Wohnungsmarkt vor große Probleme. Unser Mitglied Eberhard von Einem, der als Gastwissenschaftler für Stadt- und Regionalökonomie am Center for Metropolitain Studies der TU Berlin forscht, geht in seinem Artikel der Frage nach, ob die staatliche Wohnungspolitik in der Lage und Willens ist, diese neue Aufgabe zu bewältigen.

Abstract: 

So notwendig die Erstunterbringung der Flüchtlinge in Notunterkünften im Herbst 2015 war, die sich aus Kriegsgebieten nach Deutschland gerettet haben, die zweite Stufe, d.h. die dauerhafte Unterbringung anerkannter und geduldeter Flüchtlinge in kostengünstigen Wohnungen des „normalen“ Marktes, stellt Bund, Länder und – vor allem – die Kommunen vor kaum lösbare Herausforderungen. Sie aber ist die Voraussetzung, damit Integration beginnen kann.

In den wachsenden Großstädten enteilt die anziehende Wohnungsnachfrage dem Angebot seit 2010/11. Die Schere hat sich weit geöffnet und damit die Spaltung des Wohnungsmarktes vertieft, denn die ansteigende Bautätigkeit konzentriert sich fast ausschließlich auf das obere Preissegment. Damit trägt sie kaum dazu bei, die Engpässe im unteren – preisgünstigen – Segment zu lindern. Die Magnetwirkung der großen Städte lässt die Mieten weiter steigen. Die Grundstücks- und Baukosten verteuern sich und verengen den Spielraum der Wohnungsunternehmen. Neue Förderprogramme des sozialen Mietwohnungsbaus sind in einem Umfang erforderlich, der jenseits des bisher angedachten Rahmens liegt, ganz abgesehen von der Zeit, die es braucht, bis heute neu geplante Wohnungen nach 3 – 4 Jahren bezugsfertig sind. Damit rücken schnelle Lösungen der aufgestauten Probleme in weite Ferne, während Wohnungen in vielen Dörfern sowie in den kleinen und mittleren Städten des ländlichen Raums leer stehen.

Der gesamte Artikel zum Download (PDF)

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Symposium Dresden – Potsdam – Frankfurt. Die Renaissance der Altstädte in Deutschland seit 1990

Das Bürgerforum Berlin veranstaltet am 

Freitag, 3. Juni 2016 in der 
Berliner Konrad-Adenauer-Stiftung
Beginn: 15 Uhr

ein Symposium zu den drei spektakulärsten Altstadterneuerungen in Deutschland nach der Wende.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Planungsgruppe Stadtkern im Bürgerforum Berlin

Einladung und Programm zum Download (PDF)

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Ausstellung im Berliner Abgeordnetenhaus

Mitte! Stadtgeschichte und Stadtdebatte
– 150 Jahre Transformation des Berliner Stadtkerns
– Alte Mitte- Neue Liebe? Bürgerleitlinien für die Berliner Mitte

Wie soll der Berliner Stadtkern in Zukunft aussehen? Und wer entscheidet darüber? Haben wir in der Mitte Berlins unbegrenzte Planungsfreiheit? Oder liegen unter den ausgedehnten Freiflächen und Straßen, die sich heute zwischen Alexanderplatz und Stadtschloss erstrecken, bedeutsame städtebauliche Wurzeln, die es zu revitalisieren gilt? Was wünschen sich die Berlinerinnen und Berliner in ihrer Stadtmitte?

Der durch das Bürgerforum Berlin e.V. erstellte Ausstellungsteil zeigt die Entwicklung des Stadtkerns von 1865 bis 1990. Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erstellte Ausstellungsteil zeigt die Ergebnisse des gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berlinern durchgeführten Bürgerdialoges.

Die Ausstellung bietet ihren Besucherinnen und Besuchern einen Panoramablick auf die historische Entwicklung des Berliner Stadtkerns seit der Mitte des 19. Jahrhunderts und eröffnet gleichzeitig den Blick auf eine Debatte, die ein Teil der Stadtgesellschaft zur Zukunft dieses Ortes geführt hat.

Eine Ausstellung des Bürgeforums Berlin e.V. und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Abgeordnetenhaus von Berlin. Die Ausstellung ist vom 15. April bis 9. Mai 2016 in der Wandelhalle zu besichtigen. Am 28. April und 5. Mai ist die Ausstellung nicht zugänglich.

Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr

Der Eintritt ist frei.

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Wohnungen für Flüchtlinge gesucht!

Das Bürgerforum Berlin e.V. bemüht sich angesichts der Herausforderungen durch die Berlin erreichenden Flüchtlingsströme an verschiedenen Stellen zu helfen. Unser derzeitiger Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Wohnraum im gesamten Stadtraum Berlins.

Beim Bau von Flüchtlingsquartieren entsteht das Problem der Konzentration von Flüchtlingen an einem Ort. Dadurch wird es den Menschen erheblich erschwert sich schnell in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, die Sprache zu erlernen und die Kultur besser zu verstehen. Es entstehen Ghettos, die Stagnation bedeuten. Das ist nicht immer zu verhindern – aber wo es möglich ist, sollte man es versuchen.

Das Bürgerforum ist daher bestrebt, möglichst viele Flüchtlingsfamilien in freistehende Wohnungen im Stadtraum zu vermitteln, um die Integration möglichst frühzeitig durch ein Leben in einem gemischten Umfeld zu unterstützen. Es geht uns hierbei um Menschen, deren Aufenthaltsstatus bereits geklärt ist.

Wir suchen ständig Wohnungen im gesamten Stadtraum. Wer kann helfen? Wer hat Leerstand im eigenen Haus?

Unter der Rufnummer 0176-9734 5569 können Sie mich erreichen. Haben Sie herzlichen Dank!
Ihr Christian Kutzner

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Mitte! 150 Jahre Transformation des Berliner Stadtkerns 1865-2015

Open-Air-Ausstellung des Bürgerforum Berlin e.V.

Am Samstag, den 18. April 2015, 12 Uhr, hat das Bürgerforum am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus seine Ausstellung zur Berliner Mitte eröffnet.

Eröffnung der Open-Air-Ausstellung Mitte!

Unter dem Titel “Mitte! 150 Jahre Transformation des Berliner Stadtkerns 1865-2015″ erwartet Sie eine Open-Air-Ausstellung mit den wichtigsten Fakten und Bildern zur Geschichte der Berliner Mitte.
Sie ist bis Ende August 2015 zugänglich.

Die Ausstellung ist ein Beitrag des Bürgerforums zur „Stadtdebatte Berliner Mitte 2015“ des Berliner Senats

http://www.altemitte-neueliebe.de

Flyer zur Ausstellung (PDF, 0,3 MB)
Pressemitteilung zur Ausstellung (PDF, 0,1 MB)

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Fortbildungsreihe des Bürgerforum Berlin e.V.: Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Berliner Stadtkerns

Die Berliner wissen wenig über die Mitte ihrer Stadt: weder wo sie liegt, noch wie alt sie ist, wie sie vor 1933 ausgesehen hat und was heute von ihr noch übrig ist. Und erst recht besteht in der Berliner Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung Unklarheit darüber, wie Berlin mit seiner Mitte künftig umgehen sollte.

Das Bürgerforum Berlin e.V. greift diese Tatsache auf. An acht Vortrags- und Diskussionsabenden stellen sich Fachleute dem Gespräch. Ausgehend von dem „Blick zurück“ richten sie den „Blick nach vorn“. So werden Fragen des Verkehrs, Planungen der neuen Mitte, Fragen der Umsetzung und eben der möglichen Zukunft des Zentrums diskutiert. Die Veranstaltungen bauen aufeinander auf, können aber auch einzeln besucht werden. Der Eintritt ist frei.

Ort: “Berlin-Saal” der ZLB in der Breiten Straße 36 (2. OG)

Nächster Termin:

19.05.2015 (18.30-20.30 Uhr)

2. Teil: Blick nach vorn – Fragen des Verkehrs, Bodo Fuhrmann, Verkehrsplaner

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